Allgemeine Geschäftsbedingungen & Leistungsbedingungen von Casino Royal Events

Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall der Schriftform und unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.

  1. Bewilligungen und Gebühren
    Der Veranstalter verpflichtet sich, alle notwendigen Genehmigungen wie Tanz- und Aufführungsbewilligung, Schankgenehmigungen auf seine Kosten zu besorgen und den Dienstleistenden zuzusenden, falls dies erforderlich ist. Öffentliche oder sonstige Gebühren (z.B. GEMA) sind Sache des Veranstalters.
  2. Zugang und örtliche Gegebenheiten
    Der Veranstalter trägt Sorge, dass:
    a. Freie Zufahrt zum Aufstellungsort mit geeigneter, ungehinderter Ablade- und Parkmöglichkeit (kostenfrei) gegeben ist.
    b. die Anlieferung ebenerdig erfolgen kann (bis 50 m vor die Location), sonst wird eine Nachberechnung erstellt.
    c. Freier Zugang zum Aufstellungsort ab 2 Std. vor, bis 2 Std. nach dem Event genehmigt ist.
    d. die elektrische Energie für das Equipment auf seine Kosten zur Verfügung gestellt ist.
    e. während des Auf- und Abbaus, ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort ist, der sich insbesondere zu den örtlichen Gegebenheiten, wie Strom, Be- und Entlademöglichkeiten, Aufstellungsort und sanitäre Einrichtungen etc. auskennt.
    f. bei Etagenwechsel zum Aufstellungsort ein Aufzug von mindestens 260cm x 140cm vorhanden ist, alternativ bezieht der Dienstleistende eine Räumlichkeit bis max. 1. Obergeschoß. Bei höheren Stockwerken wird eine Nachberechnung erstellt.
    g. dass dem Dienstleistenden eine Räumlichkeit oder Fläche von 20 – 25m² mit ebenem Boden zur Verfügung gestellt wird. Bei Outdoorveranstaltungen ist für eine Überdachung zu sorgen.
    h. die zur Verfügung gestellte Räumlichkeit genügend Licht zur Durchführung der Dienstleistung bietet.
  3. Aufenthalt und Auftritt
    Der Veranstalter ist verpflichtet den Mitarbeitern von Casino Royal Events einen Raum zum Umziehen, sowie sanitäre Einrichtungen zum Frischmachen zur Verfügung zu stellen. Speisen und Getränke sind für die Dienstleistenden, sowie deren Begleitpersonen im üblichen Rahmen frei. Dem Veranstalter ist der Charakter und die Darbietung des Programms bekannt. Dies bedeutet, dass für die Durchführung der Dienstleistung nur Spieljetons genutzt werden. Das gesamte Spiel findet ohne geldwerte Vor- oder Nachteile statt, da es sich hierbei NICHT um Glückspiel handelt. Um Schadensfälle zu vermeiden, sind Getränke und Speisen am Spieltisch nicht gestattet. Bei vereinbarter Übernachtung verpflichtet sich der Veranstalter ein Hotel der gehobenen Mittelklasse inklusive Frühstück in der Nähe des Auftrittsortes auf seine Kosten zu buchen.
  4. Gage
    Die Gage hat bis 7 Tage vor Veranstaltung auf dem Konto von Casino Royal Events einzugehen. Casino Royal Events erklärt, für seine Steuern und (Sozial-) Versicherungen selbst aufzukommen, d.h. der Veranstalter ist insoweit nicht berechtigt irgendwelche Abzüge (z.B. Skonti) abzuziehen. Bei Absage bis 14 Tage vor der Veranstaltung ist die Gage zu 100 % an den Veranstalter zurückzuführen. Danach hat der Veranstalter bis 7 Tage vor der Veranstaltung Anrecht auf 50% Rückerstattung der Gage. Bei kurzfristiger Absage unter 7 Tagen erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Gage.
  5. Schadensfälle
    a. Ab einem Verlust von 50 Jetons erlauben wir uns jeden weiteren Verlust mit 0,30 € zu berechnen.
    b. Bei Beschädigung von Equipment ist vom Veranstalter der Wiederbeschaffungswert zu erstatten.
    c. Bei Verschmutzung des Tisch Spieltuches hat der Veranstalter die Reinigungskosten zu tragen.
  6. Foto und Werbemittel
    a. Bilder und Aufnahmen der Veranstaltung dürfen von Casino Royal Events zu Promotionszwecken verwendet werden.
    b. Casino Royal Events hat das Recht auf der Veranstaltung Werbemittel auszulegen.
  7. Hygienekonzept
    Casino Royal Events hat ein auf die Dienstleistung zugeschnittenes Hygienekonzept erarbeitet.
  8. Höhere Gewalt
    Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Veranstalter. Insbesondere bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Veranstalter das alleinige Risiko, d.h. die Gage wird auch bei witterungsbedingtem Ausfall oder Abbruch in voller Höhe fällig. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Veranstalters ist Casino Royal Events nicht verpflichtet, aufzutreten. In diesem Falle ist trotzdem die Gage in voller Höhe fällig. Bei anderen Ereignissen, die infolge höherer Gewalt die Nichterfüllung des Vertrags bedingen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  9. Rechtsbeziehung
    Der Veranstalter erklärt sich mit diesen Bedingungen ohne jeden Widerspruch ausdrücklich einverstanden. In Deutschland und dem Ausland, auch bei Übersetzung in eine andere Sprache, ist der deutsche Text maßgebend für jeden Rechtsstreit. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages dadurch nicht berührt. Bei Schuldhafter Vertragsverletzung eines der Vertragspartner, ist die Höhe der Gage als Konventionalstrafe fällig.
  10. Änderungen und Nebenabreden
    Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen, gleich welcher Art bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
  11. Gerichtsstand
    Für den Fall, dass der Veranstalter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.